- Vertrag
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen dem Kunden und INLICO AG, („INLICO“) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen („Auftragsvereinbarung“).
- Die Kunden von INLICO werden in die beiden Parteien Auftraggeber und Auftragnehmer unterteilt, wobei ein Kunde auch im einen Fall als Auftraggeber und in einem anderen Fall als Auftragnehmer auftreten kann.
- Änderungen der Auftragsvereinbarung bedürfen der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.
- Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit nicht ausdrücklich eine Abweichung zu den Bestimmungen dieser AGB schriftlich vereinbart ist.
- Die Abtretung einer Forderung aus der Auftragsvereinbarung oder ein Parteiwechsel bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
- Dienstleistungen von INLICO
- Gegenstand der Auftragsvereinbarung sind die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Dienstleistungen.
- Ist ein Zeitplan vereinbart, dient dieser lediglich Planungszwecken und enthält keine vertraglich bindenden Terminvorgaben.
- Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung beinhalten die Dienstleistungen von INLICO für den Auftraggeber die Analyse und Optimierung externer Ausgaben und Einnahmen und interner Prozesse sowie die laufende Kontrolle und Vermittlung zur Auftragnehmer Partei.
- Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung beinhalten die Dienstleistungen von INLICO für den Auftragnehmer die Auftragsvermittlung und die Kundenbetreuung sowie die laufende Kontrolle und Vermittlung zur Auftraggeber Partei.
- INLICO übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen sowie für das Erreichen prognostizierter Ergebnisse.
- Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt INLICO rechtzeitig alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Arbeitsmaterialien, Informationen, Infrastruktur sowie personellen Ressourcen zur Verfügung. INLICO geht davon aus, dass die rechtmässig zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Informationen vollständig und korrekt sind.
- Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass INLICO ihre Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde (z.B. Mehraufwand von INLICO).
- Der Kunde gewährt INLICO den Einblick und Auskunft in für INLICO relevante Geschäftsinformationen (z.B. Auftragsvolumen, Verträge und Konditionen, Zufriedenheitserhebungen) und genehmigt auch eine entsprechende Kontaktaufnahme zur Gegenpartei.
- Arbeitsergebnisse
- Der Umfang der Arbeitsergebnisse richtet sich nach der Auftragsvereinbarung.
- Entwürfe oder mündliche Auskünfte von INLICO sind nicht verbindlich, da sie erheblich vom definitiven Arbeitsergebnis abweichen können. INLICO lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die dem Kunden oder Dritten infolge Vertrauens darauf entstehen.
- Sämtliche schriftlichen Arbeitsergebnisse, die für den Kunden erstellt, ihm ausgehändigt und vom ihm bezahlt wurden, gehören dem Kunden zur vereinbarten Verwendung. Die damit verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Knowhow) verbleiben bei INLICO.
- Berichte, Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse von INLICO sind ausschliesslich für den Kunden und den in der Auftragsvereinbarung beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von INLICO nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet INLICO nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veröffentlichung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen.
- Der Kunde ersetzt INLICO den Schaden, der ihr aufgrund der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Auftragsvereinbarung entsteht.
- Beizug von Dritten durch INLICO
- INLICO unterhält ein Netzwerk, aus rechtlich selbstständigen und voneinander unabhängigen Partnern. Für die Vertragserfüllung sowie für administrative Zwecke kann INLICO Gesellschaften aus dem INLICO-Netzwerk oder Dritte als Subakkordanten beiziehen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass INLICO Informationen und Daten, welche sie im Zusammenhang mit der Auftragsvereinbarung erhält, an die Subakkordanten für die genannten Zwecke weitergeben darf.
- Die Auftragsvereinbarung besteht jedoch nur zwischen INLICO und dem Kunden. INLICO ist gegenüber dem Kunden alleine für die Erbringung der Dienstleistung sowie den Schutz der an die Subakkordanten übertragenen Informationen und Daten verantwortlich.
- Der Kunde und seine mit ihm verbundenen Unternehmen haben keine direkten Ansprüche gegen die von INLICO beigezogenen Partner und deren Mitarbeiter. Andere INLICO Partner und deren Mitarbeiter haben ein eigenes Recht, sich auf diese Bestimmung zu berufen, wie wenn sie Partei der Auftragsvereinbarung wären.
- Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Parteien behandeln alle Informationen und Daten, von denen sie anlässlich der Erbringung oder Entgegennahme von Dienstleistungen aus dieser Auftragsvereinbarung Kenntnis erhalten (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Personendaten, Knowhow) während und nach Beendigung der Auftragsvereinbarung vertraulich. Keine der Parteien darf diese Vertragsbeziehung sowie den Inhalt der Auftragsvereinbarung gegenüber unbeteiligten Dritten offenlegen.
- Davon ausgenommen sind Informationen, die aufgrund einer schriftlichen Einwilligung der berechtigten Partei offengelegt werden dürfen, die öffentlich zugänglich sind, für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendig oder die einer Partei unabhängig von der Auftragsvereinbarung bekannt sind.
- Ungeachtet der Bestimmungen von Ziff. 6.1. und Ziff. 6.2. dürfen die Parteien Informationen und Daten offenlegen, aufgrund
- gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften,
- eines gerichtlichen oder behördlichen Entscheids,
- von Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsbehörden und Organisationen des Berufsstandes, sowie
- zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber ihren Versicherern und Rechtsberatern.
- INLICO darf Informationen und Daten zu folgenden Zwecken offenlegen:
- Qualitätskontrolle, Risikomanagement und Verfahren zur Annahme von Kunden und Aufträgen,
- Berichterstattung, sowie
- Customer Relationship Management beschränkt auf folgende Daten: Kundenname, Kundenadresse, Kontaktpersonen, Beschreibung der Dienstleistungen, Auftragsvolumen, Honorarhöhe, Kundenzufriedenheit und dergleichen.
- Zudem darf INLICO Informationen und Daten gegenüber Dritten im In- und Ausland offen legen zur Bekanntmachung der erbrachten Leistungen in branchenüblicher Form (z.B. Anzeige, Mitteilung an Market Research Organisationen) sowie für Referenzzwecke.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass INLICO oder in den Fällen gemäss Ziff. 6.4. und Ziff. 6.5. von INLICO beigezogene Dritte (Ziff. 5), Informationen und Daten des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeitenden im In- und Ausland bearbeiten. INLICO trifft angemessene Vorkehrungen bezüglich Geheimhaltung und Datenschutz.
- Mit allen beigezogenen Parteien geht INLICO eine gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung ein.
- Honorar, Spesen und sonstige Auslagen
- INLICO rechnet das Honorar gemäss Auftragsvereinbarung ab.
- Das Honorargrundmodell sieht eine Berechnung anhand des bearbeiteten und vermittelten Nettoauftragsvolumens exkl. Mehrwertsteuer vor. Diese Basis wird mit dem in der Auftragsvereinbarung definierten Satz über die definierte Dauer multipliziert.
- Bei bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird nur der explizit mittels Auftragsvereinbarung bearbeitete Bereich für die Honorarberechnung berücksichtigt.
- Sind Tageshonorarsätze vereinbart, basieren diese auf acht Arbeitsstunden. Überstunden werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
- Spesen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Vergütungen für Mahlzeiten) und sonstige im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen anfallende Auslagen sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Kunden zu den effektiven Kosten oder zu branchenüblichen Ansätzen als Auslagenpauschale in Rechnung gestellt.
- Honorare, Spesen und sonstige Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, anderer Steuern und Abgaben.
- INLICO kann gemäss Auftragsvereinbarung bezogen auf das gesamte vermittelte Auftragsvolumen während eines Kalenderjahres zusätzlich eine Volumenrückvergütung erheben.
- Diese Volumenrückvergütung wird zu einem Drittel (1/3) für die Seite der Auftraggeber und zu einem Drittel (1/3) für die Seite der Auftragnehmer eingesetzt. Wobei innerhalb eines Kalenderjahres jeweils die Hälfte (50%) der anteilsmässigen Volumenrückvergütung direkt von den jeweilig involvierten Kundenparteien für Optimierungsaufträge in Anspruch genommen werden kann.
- Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Die von INLICO gestellten Rechnungen sind vom Kunden innert zehn (10) Tagen nach Erhalt zu beanstanden, andernfalls sie als genehmigt gelten. Falls von den Parteien nicht anders vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum.
- Die Parteien können die Verrechnung nur für unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen geltend machen.
- Haftung
- INLICO erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Bei Vertragsverletzungen durch INLICO haftet INLICO für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden, soweit dieser absichtlich oder grobfahrlässig verschuldet worden ist. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von INLICO insgesamt auf maximal zweimal die Höhe des INLICO nach Massgabe der Auftragsvereinbarung geschuldeten Honorars.
- Im Übrigen ist jede weitere Haftung aus einer Auftragsvereinbarung oder aus einem anderen Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
- Unabhängigkeit, Interessenkonflikte und Identifikation des Kunden
- INLICO klärt vor Erbringung einer Dienstleistung die Einhaltung der nationalen und internationalen Bestimmungen über die Unabhängigkeit und allfällige Interessenkonflikte ab. Der Kunde weist INLICO rechtzeitig auf eine mögliche fehlende Unabhängigkeit oder ihm bekannte Interessenkonflikte hin. Bei fehlender Unabhängigkeit oder einem tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikt während der Erfüllung der Auftragsvereinbarung einigen sich die Parteien über das weitere Vorgehen.
- INLICO darf Leistungen für Dritte erbringen, die Konkurrenten des Kunden sind oder Interessen haben, die denjenigen des Kunden widersprechen.
- INLICO informiert Kunden über das beidseitige Vergütungssystem bezogen auf realisierter Optimierung des Auftraggebers und vermittelten Auftragsvolumen des Auftragnehmers.
- Durch eine einheitliche Belastung der verschiedenen Anbieter wird ein Interessenskonflikt vermieden und die Unabhängigkeit sichergestellt.
- Elektronische Kommunikation und Einsatz elektronischer Zusammenarbeitsplattformen
- Während der Vertragsdauer sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Wege zu kommunizieren und Daten zu transferieren.
- Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen, sind diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten.
- Sofern die Parteien in der Auftragsbestätigung den Einsatz einer elektronischen Zusammenarbeitsplattform vereinbaren, darf jeder berechtigte Nutzer (einschliesslich Nutzer im Ausland) des Kunden und von INLICO gemäss seinen jeweiligen Benutzerrechten Informationen und Daten auf dieser Plattform bearbeiten, insbesondere Daten und Information auf diese Plattform hochladen und davon herunterladen und darauf zugreifen sowie die Daten und Informationen auf dieser Plattform einsehen, editieren, unterhalten, löschen und speichern. Für die Zuteilung der Benutzer und Benutzerrechte von INLICO sowie für die Verwaltung der Benutzer und der Benutzerrechte des Kunden und von INLICO sowie für den Unterhalt der Plattform sowie des entsprechenden Servers ist INLICO verantwortlich, und INLICO trifft angemessene Vorkehrungen bezüglich Geheimhaltung und Datenschutz der auf der Plattform gespeicherten Informationen und Daten. Der Kunde ist für die Zuteilung seiner Benutzer und Benutzerrechte verantwortlich sowie dafür, diesbezügliche Änderungen INLICO mitzuteilen. Die Instruktion für den Gebrauch der elektronischen Zusammenarbeitsplattform erfolgt durch INLICO.
- Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Parteien jegliche Haftung für Schäden ab, die in Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation und dem Einsatz elektronischer Zusammenarbeitsplattformen entstehen.
- Beendigung des Auftragsverhältnisses
- INLICO darf zur Einhaltung ihrer gesetzlichen und regulatorischen Aufbewahrungspflichten eine Kopie derjenigen Unterlagen behalten, auf denen ihre Leistungen basieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Arbeitspapieren von INLICO.
- Eine vorzeitige Beendigung der Auftragsvereinbarung hat keinen Einfluss auf die Honorarforderungen bereits optimierter und vermittelter Geschäftsbeziehungen. Die Vertragsparteien können sich jedoch auf eine abschliessende einmalige Zahlung einigen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf die Auftragsvereinbarung ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht anwendbar.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Vaduz, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.