Vertraulichkeitsvereinbarung als PDF herunterladen
Der professionelle und vertrauliche Umgang mit den erhobenen Daten und „geschützten Informationen“ ist eine Kernkompetenz der INLICO AG und Basis ihres Erfolgs. Ziel dieser Vertraulichkeitsvereinbarung ist es den Vertragsparteien, das sind zum einen die Kunden unterteilt in Auftraggeber und Auftragnehmer und zum anderen die INLICO AG, die nötige Sicherheit zu gewährleisten, um relevante Daten gegenseitig offenzulegen und Einblick zu erhalten.
Alle Informationen, die den Vertragsparteien zur Verfügung gestellt werden, gelten mit Vorbehalt von „nicht geschützten Informationen“ als „geschützte Informationen“. „Nicht geschützten Informationen“ sind Informationen, die sich bereits vor Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung im Besitz der Gegenpartei befanden, der Öffentlichkeit zugänglich oder bekannt sind oder ohne Einfluss der Gegenpartei im Projektverlauf zugänglich gemacht oder bekannt werden. Die Vertragsparteien bestätigen, dass nur Mitarbeiter & Kooperationspartner, die ebenfalls eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben, und für das Projekt tätig sind, Zugang zu „geschützten Informationen“ erhalten. Die „geschützten Informationen“ werden unter Verschluss gehalten und weder interne noch externe Dritte erhalten Zugang.
Die durch die INLICO AG erhobenen Daten bspw. aus Ausgaben- und Wettbewerbsanalysen werden extern lediglich anonymisiert und unverknüpft verwendet, so dass kein Rückschluss auf eine eindeutige Quelle möglich ist (Siehe Analyse Beispiel). In der Phase vor Auftragsvermittlung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer tritt wo immer möglich die INLICO AG als unabhängiges Unternehmen nach aussen auf und wird den Auftraggeber nur gemäss Vereinbarung oder wo gesetzlich vorgeschrieben preisgeben. Solange keine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der INLICO AG getroffen wird, werden sämtliche erhobenen und gesammelten Informationen bspw. im Zuge einer Angebotsanfrage bis hin zur Auftragsvergabe, nur in anonymisierter Form ohne Offenlegung des Namens des Auftraggebers oder der beteiligten Personen für Dritte zugänglich gemacht.
Die INLICO AG verpflichtet sich auf Anfrage relevanten Auftragskonditionen den involvierten Auftragsparteien offenzulegen. Der INLICO AG ist genehmigt die Informationen aus bearbeitete Aufträge im Sinne eines Erfolgsausweis und zur Analyse aufzubewahren und zu verwenden. Ausserdem darf die INLICO AG bearbeitete Aufträge als namentliche Referenzen verwenden ohne dabei Einblick in nominale Grössen preiszugeben.
Die durch die INLICO AG verwendeten Prozesse sowie alle damit verbundenen Dokumente und Daten (bspw. Fragekatalog, Ausgabenanalyse, Wettbewerbsanalyse, Lasten- und Pflichtenhefte oder Unternehmensdaten) dürfen weder durch Auftragsgeber noch Auftragsnehmer weiter verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Auftragsnehmer ist verpflichtet der INLICO AG über den Verlauf der vermittelten Geschäftsbeziehungen während des Geschäftsjahres quartalsmässig Einblick zu gewähren. Insbesondere ist die INLICO AG umgehend bei Veränderungen des Auftragsverhältnisses (bspw. Auftragserteilung, Volumenveränderung, Uneinigkeiten, usw.) in Kenntnis zu setzen.
Die Vertragsparteien wissen um den Wert der in dieser Vereinbarung behandelten Informationen und nehmen zur Kenntnis, dass durch die absichtliche Verletzung der Vertraulichkeit oder der Auftragsvereinbarung Schadenersatzanspräche geltend gemacht werden können. Ausserdem erhält die INLICO AG das Recht Dritte auf die Methoden und den Vertragsbruch eines Kunden in geeigneter Form hinzuweisen.
Es gilt Liechtensteinisches Recht. Ausschliesslicher Erfüllungs- und Gerichtsort ist Vaduz.